(Stand 16.6.2021)
Das Hygiene- und Sicherheitskonzept gibt es auch als pdf zum Download: Hygienekonzept Barmbek°Basch
Einführung
Das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19) gehört zu den Coronaviren und damit zu den umhüllten Viren. Nach heutigem Wissenstand verläuft eine Infektion in mehreren Schritten, vom Befall der Rachenschleimhaut wandert die Erkrankung weiter in die Lunge. Eine Infektiosität besteht vornehmlich in der Zeit, in der sich der Virus im Rachenbereich vermehrt. Im späteren Stadium reduziert sich die Infektiosität merklich.
Tückisch ist jedoch, dass ein hoher Prozentsatz der Infizierten keine oder wenig Symptome aufweist und daher nicht weiß, dass er/sie ansteckend ist. Zudem geschehen fast 50% aller Ansteckungen, bevor irgendwelche Symptome erkennbar sind.
Die Übertragung des Virus geschieht hauptsächlich über das Einatmen von virushaltigen Partikeln, den Aerosolen, die beim Atmen, Husten, Sprechen, Singen oder Niesen einer infizierten Person an die Umgebung abgegeben werden. Diese Aerosole sind so fein, dass sie länger in der Luft verbleiben können, bevor sie zu Boden sinken.
Nur 10% der Ansteckungen gehen auf eine Kontaktinfektion (Schmierinfektion) zurück.
Ein anderer Verbreitungsweg des Virus ist die Tröpfcheninfektion. Dies sind größere Partikel als die Aerosole, entstehen ebenfalls beim Sprechen, Husten etc. und haben einen Ausbreitungsradius von ca. 30-50 cm vor einer Person. Von dort rieseln sie durch ihr Eigengewicht normalerweise (vom Niesen und starken Husten abgesehen) zügig zu Boden.
Aus diesen Informationen resultieren Vorsichtsmaßnahmen, die wir im Barmbek°Basch umsetzen, um Nutzer und Mitarbeitende gleichermaßen vor einer Ansteckung zu schützen und die Ausbreitung des Virus zu stoppen oder zumindest zu verlangsamen. Da die Forschungen zu diesem neuen Virus und dem Krankheitsverlauf immer noch weitergehen, handelt es sich um eine Momentaufnahme.
Die folgenden Maßnahmen dienen dazu, einen geregelten Kundenzugang zum Barmbek°Basch zu gewährleisten und die Sicherheit von Nutzenden und Mitarbeitenden im Haus zu erhöhen.
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Kein Zutritt für bereits Erkrankte
Besuchende und Mitarbeitende des Barmbek°Basch, die bereits Krankheitssymptome verspüren, dürfen das Haus nicht betreten und sollten stattdessen Kontakt mit einem Arzt suchen, um abzuklären, ob es sich um eine Corona-Infektion handelt.
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Vermeidung von Kontaktinfektionen (Schmierinfektionen)
Hintergrund:
Umhüllte Viren sind sehr anfällig gegen Austrocknung und mit ihrer Lipidschicht auch anfällig gegen Seifenlauge. Ausgiebiges Händewaschen mit Seife (ca. 20-30 Sekunden) zerstört die Lipidschicht des Virus und macht es unschädlich.
- Toiletten und gemeinschaftlich genutzte Flächen werden täglich gründlich gereinigt, Handläufe an Treppen und Türklinken darüber hinaus mehrmals am Tag desinfiziert.
- Desinfektionsspender für die Hände stehen am Eingang und an zentralen Orten bereit.
- Auf den Toiletten steht genug Seife zum gründlichen Händewaschen zur Verfügung.
- Aufforderungen zum intensiven Händewaschen sind im Haus aufgehängt.
- Türklinken und Handläufe der Treppen werden mehrmals täglich desinfiziert.
- Haustüren und Toilettentüren werden aufgestellt, wann immer möglich.
- Aufforderungen zum Nutzen der elektrischen Türöffner werden ausgehängt, falls die Haustür einmal geschlossen sein sollte.
- Die Nutzer der Veranstaltungssäle verpflichten sich schriftlich, nach einer Nutzung die von den Teilnehmenden häufig berührten Flächen zu desinfizieren. (Tische, Fenster- und Türgriffe, Lichtschalter, Türflächen)
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Vermeidung der Verbreitung durch Tröpfchen
Hintergrund:
Die Ausbreitung der Tröpfchen beim Sprechen, Husten oder Niesen kann durch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung etwas gebremst werden. Dies stellt keinen eigenen Schutz dar, sondern dient einzig dazu, andere vor den eigenen Tröpfchen zu schützen. Dabei ist es zugleich wichtig, dass die Mund-Nase-Bedeckungen richtig benutzt werden, also über Mund und Nase getragen werden, nach Gebrauch nicht in der Mitte angefasst werden, um sich nicht zu kontaminieren, sowie regelmäßig ausgekocht werden.
- Personen mit Krankheitssymptomen dürfen das Haus nicht betreten.
- Mund-Nase-Bedeckung ist von allen Personen (Besucher und Mitarbeitende) auf den gemeinsam genutzten Flächen zu benutzen. Einwegmasken stehen bei Bedarf auf Nachfrage zur Verfügung, sollte jemand vergessen haben, die eigene Maske mitzubringen.
- Ein Hinweisschild im Atrium weist die Besucherinnen und Besucher freundlich auf das Tragen von Mund und Nasenschutz im Haus hin.
- Je nach aktueller Eindämmungsverordnung dürfen die Masken an den eingenommenen Sitzplätzen abgenommen werden oder müssen weiter getragen werden.
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Vermeidung der Verbreitung durch Aerosole
Hintergrund:
Ein Großteil aller Ansteckungen geschieht durch feinste Schwebteilchen in der Luft, sogenannte Aerosole. Über ihren Ausbreitungsradius und die Infektiosität der Aerosolwolken (s.o. Viren sind empfindlich gegen Austrocknung) sind noch Teil der wissenschaftlichen Erforschung.
Wir müssen also vorerst davon ausgehen, dass es ratsam ist, möglichst zügig für eine Verwehung und Verdünnung der Aerosole zu sorgen und für genügend Abstand zwischen den Personen im Haus zu sorgen. Insgesamt gilt: Das Ansteckungsrisiko steigt mit der Nähe und der Dauer des Kontakts zwischen den Personen.
- Ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen Personen ist in den gemeinschaftlichen Flächen einzuhalten.
- Wege durchs Haus sind markiert und so gestaltet, dass es möglichst wenig direkten Kontakt zwischen Personen gibt. Wartebereiche sind durch Abstandslinien gekennzeichnet.
- In den Veranstaltungssälen gilt ein Sitzabstand zwischen den Personen von 1,50 m. Bei Aktivitäten mit erhöhtem Atemluftausstoß wie Gymnastik oder Singen ist ein Mindestabstand von 2,50 m einzuhalten.
- Die maximale Personenzahl in den Veranstaltungssälen ist einzuhalten. Diese wird in den Sälen ausgeschildert.
- In den Sälen ist regelmäßig für eine gute Durchlüftung zu sorgen. Alle 45 Minuten muss mindestens 15 Minuten stoßgelüftet werden.
- Zwischen Veranstaltungen ist genug Zeit zu lassen, um ein gründliches Durchlüften zu ermöglichen.
- Die Kursleitenden bzw. Nutzer der Veranstaltungssäle sind selbst verantwortlich für die Einhaltung dieser Maßnahmen.
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Zurückverfolgung von Infektionsketten
Hintergrund:
Um eine Bekämpfung des Virus zu ermöglichen und eine Ausbreitung der Krankheit frühestmöglich zu bremsen, ist es notwendig, Infektionsketten zu erkennen und zu durchbrechen. Wird ein Erkrankter identifiziert, muss es möglich sein, seine/ihre letzten Kontakte zu rekonstruieren und in diesem Umfeld für Isolation zu sorgen.
- Für Veranstaltungen sind Namens- oder Kontaktlisten zu führen, um im Fall einer Infektion Kontakte nachvollziehen zu können.
- Auf den Listen ist neben dem Namen und den Kontaktdaten des Nutzers auch das Datum und die Uhrzeit der Veranstaltung einzutragen.
- Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von den Daten erhalten.
- Die Listen sind von den Kursleitenden vier Wochen lang aufzuheben und müssen nach der Aufbewahrungspflicht im Sinne der DSGVO vernichtet werden.
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Kommunikation der Maßnahmen
Hintergrund:
Der beste Weg, Menschen zur Befolgung von Sicherheitsmaßnahmen zu bewegen, sind nicht Verbote und Gebote, sondern Erkenntnis. Wer einsichtig ist und um Zusammenhänge weiß, wird sich eher umsichtig verhalten, als derjenige, der den Eindruck hat, er ist Zwangsmaßnahmen ausgesetzt.
- Das Hygiene- und Sicherheitskonzept des Barmbek°Basch wird offen auf verschiedenen Plattformen kommuniziert. (Webseite, soziale Medien, Aushänge)
- Schilder im Haus weisen die Besucher darauf hin, welche Maßnahmen sie und andere schützen können und warum es sinnvoll ist, sie zu befolgen.
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Schutz der Mitarbeitenden
Für die Einhaltung der Sicherheit ihrer Mitarbeitenden ist jede Einrichtung selbst verantwortlich. Sie erstellen eigene Hygiene- und Sicherheitskonzepte. In den gemeinschaftlich genutzten Bereichen des Hauses gilt das Hygiene- und Sicherheitskonzept des Barmbek°Basch.
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Verantwortlichkeiten
Die Koordination des Barmbek°Basch organisiert die Durchsetzung des geregelten Kundenzugangs zum Haus und der Schutzmaßnahmen auf den gemeinschaftlich genutzten Flächen.
Für die konkrete Umsetzung der Maßnahmen während einer Nutzung der Veranstaltungssäle sowie für das Führen von Kontaktlisten bei einer Veranstaltung sind die Kursleitenden bzw. die Nutzenden des Raumes selbst verantwortlich. Die Kenntnisnahme und die Umsetzung des vorliegenden Hygiene- und Sicherheitskonzepts werden der Koordination von allen Einrichtungen des Hauses sowie den Nutzergruppen in einer gesonderten Vereinbarung schriftlich bestätigt.
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Meldepflichten
Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in der Einrichtung bzw. der Organisation dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich zu melden.